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   Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79   

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https://dejure.org/1979,10815
Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79 (https://dejure.org/1979,10815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08.11.1979 - 44/79 (https://dejure.org/1979,10815)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 08. November 1979 - 44/79 (https://dejure.org/1979,10815)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Liselotte Hauer gegen Land Rheinland-Pfalz.

    Verbot der Neupflanzung von Weinreben

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79
    Bevor ich dieser Frage auf den Grund gehe, möge ich daran erinnern und betonen, daß der Schutz der Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleistet (s. in diesem Sinne die Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, sowie später die Urteile vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491, vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, und vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne).

    In dem angeführten Urteil Nold ist klargestellt, daß der Gerichtshof bei der Erfüllung dieser Aufgabe "von den gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten" ausgehen und die in den internationalen Verträgen über den Schutz der Menschenrechte, an deren Abschluß die Mitgliedstaaten beteiligt waren oder denen sie beigetreten sind, enthaltenen Hinweise zu berücksichtigen hat.

    Es ist aber - noch immer dem Urteil Nold zufolge - auch festzustellen, daß es "berechtigt [erscheint], für diese Rechte bestimmte Begrenzungen vorzubehalten, die durch die dem allgemeinen Wohl dienenden Ziele der Gemeinschaft gerechtfertigt sind, solange die Rechte nicht in ihrem Wesen angetastet werden".

    Es hat ein Echo in der Rechtsprechung des Gerichtshofes (s. das erwähnte Urteil Nold) gefunden, der natürlich auch die Möglichkeit anerkannt hat, dieses Recht im Hinblick auf die Verfolgung allgemeiner Interessen der Gemeinschaft einzuschränken.

  • EuGH, 12.11.1969 - 29/69

    Stauder / Stadt Ulm

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79
    Bevor ich dieser Frage auf den Grund gehe, möge ich daran erinnern und betonen, daß der Schutz der Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleistet (s. in diesem Sinne die Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, sowie später die Urteile vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491, vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, und vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne).
  • EKMR, 16.12.1965 - 1870/63

    X. contre la REPUBLIQUE FEDERALE D'ALLEMAGNE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79
    Die Rechtsprechung der Europäischen Kommission für Menschenrechte enthält insoweit zwei anderslautende Stellungnahmen: Sie verneint zunächst ausdrücklich die konstante Notwendigkeit einer Entschädigung gegenüber den Inländern (s. die Entscheidung vom 16. Dezember 1965 in dem Verfahren X/Bundesrepublik Deutschland, Beschwerde Nr. 1870/63) und gelangt dann zu der Feststellung, daß die Wendung "jede natürliche oder juristische Person hat ein Recht auf Achtung ihres Eigentums" die Inländer und die Ausländer in gleicher Weise schütze mit der Folge, daß auch den Inländern ein Entschädigungsanspruch zuzuerkennen sei (Bericht vom 30. September 1975 in dem Verfahren Handyside - Beschwerde Nr. 5493/72 -, Abschnitt 158 ff.).
  • EuGH, 17.12.1970 - 11/70

    Internationale Handelsgesellschaft mbH / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79
    Bevor ich dieser Frage auf den Grund gehe, möge ich daran erinnern und betonen, daß der Schutz der Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleistet (s. in diesem Sinne die Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, sowie später die Urteile vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491, vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, und vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne).
  • EuGH, 15.06.1978 - 149/77

    Defrenne / Sabena

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79
    Bevor ich dieser Frage auf den Grund gehe, möge ich daran erinnern und betonen, daß der Schutz der Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleistet (s. in diesem Sinne die Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, sowie später die Urteile vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491, vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, und vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne).
  • EuGH, 28.10.1975 - 36/75

    Rutili / Ministre de l'intérieur

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79
    Bevor ich dieser Frage auf den Grund gehe, möge ich daran erinnern und betonen, daß der Schutz der Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehört, deren Beachtung der Gerichtshof gewährleistet (s. in diesem Sinne die Urteile vom 12. November 1969 in der Rechtssache 26/69, Stauder, Slg. 1969, 419, vom 17. Dezember 1970 in der Rechtssache 11/70, Internationale Handelsgesellschaft, Slg. 1970, 1125, sowie später die Urteile vom 14. Mai 1974 in der Rechtssache 4/73, Nold, Slg. 1974, 491, vom 28. Oktober 1975 in der Rechtssache 36/75, Rutili, Slg. 1975, 1219, und vom 15. Juni 1978 in der Rechtssache 149/77, Defrenne).
  • EuGH, 18.03.1975 - 78/74

    Deuka / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1979 - 44/79
    Die ungeschriebene Regel der Wahrung der wohlerworbenen Rechte bezieht sich nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes auf den Schutz von Situationen, die vor dem Erlaß der Änderungsvorschriften entstanden sind, das heißt also gefestigter Rechtspositionen, (s. insb. das Urteil vom 18. März 1975 in der Rechtssache 78/74, Deuka, Slg. 1975, 422).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1979 - 154/78

    SpA Ferriera Valsabbia und andere gegen Kommission der Europäischen

    Ich hatte bereits Gelegenheit - nämlich in meinen Schlußanträgen vom 8. November 1979 in der Rechtssache 44/79 (Hauer) - auszuführen, daß das Eigentum im Gemeinschaftsrechtssystem volle Anerkennung und vollen Schutz genießt, und zwar sowohl aufgrund der allen Mitgliedstaaten gemeinsamen Verfassungsgrundsätze als auch nach dem System der Europäischen Menschenrechtskonvention; weiter habe ich ausgeführt, daß daher Garantien für den einzelnen bestehen, insbesondere bei einer Enteignung oder einer Beschränkung des Eigentums im Interesse der Allgemeinheit.
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